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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Voltag GmbH, Steinbach 64, 8344 Bad Gleichenberg (im Folgenden „Voltag"), gegenüber ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde").

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen Voltag und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von Voltag ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote von Voltag sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Voltag oder durch tatsächliche Ausführung der bestellten Leistung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet. Notwendige Anpassungen an bauliche oder technische Gegebenheiten vor Ort (z. B. Dachstatik, Stromnetzanschluss) sind Sache des Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 40 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung
  • 50 % bei Lieferung der Hauptkomponenten
  • 10 % nach Inbetriebnahme und Abnahme

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahnkosten verrechnet.

5. Lieferung und Montage

Liefer- und Montagetermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe oder behördliche Verzögerungen (z. B. Netzanschluss durch Netzbetreiber) berechtigen Voltag, die Lieferfrist angemessen zu verlängern.

Der Kunde stellt unentgeltlich sicher, dass die Installationsstelle frei zugänglich ist, ein Stromanschluss vorhanden ist und alle für die Montage erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

6. Abnahme

Die Abnahme der Anlage erfolgt nach erfolgreicher Inbetriebnahme. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt. Geringfügige Mängel, die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

7. Gewährleistung

Voltag leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Module, Speicher und Wechselrichter gelten zusätzlich die Herstellergarantien, die jeweils gesondert ausgewiesen werden. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die sachgemäße Verwendung und regelmäßige Wartung der Anlage.

Ausgeschlossene Mängel

  • Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder Eingriffe Dritter
  • Schäden durch höhere Gewalt (Blitzschlag, Hagel, Sturm)
  • Natürlicher Verschleiß
  • Schäden durch nicht autorisierte Wartung oder Reparatur

8. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Voltag. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist Voltag berechtigt, die Ware zurückzunehmen.

9. Haftung

Voltag haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für Personenschäden im gesetzlichen Umfang. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Haftungssumme ist in Summe auf den Auftragswert begrenzt.

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung und entspricht der DSGVO.

11. Rücktrittsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (§ 11 FAGG). Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Rücktritt ist schriftlich an office@voltagenergie.at zu richten.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Voltag. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.